1. Geltungsbereich
(a) Für alle Lieferungen und Leistungen aus gegenwärtigen und
künftigen Geschäftsabschlüssen gelten ausschließlich folgende
Bedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anders vereinbart worden
ist. Anderslautenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich
widersprochen.
(b)Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der
nachstehenden Bestimmungen oder einzelvertraglichen Absprachen berührt
nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(c) Der Käufer hat
nach verbindlicher Bestellung, nach Zugang einer Auftragsbestätigung,
nach fernmündlicher Überstellung eines Kontraktes und/oder
Vermittlerscheines, nach Annahme der Ware(n) oder Bezahlung von Ware(n)
die allg. Geschäftsbedingungen der Verkäuferin akzeptiert. Dies gilt
auch für zukünftige Geschäfte, ohne das eines erneuten Hinweises bedarf.
Dieses gilt sowohl bei Lieferungen ab Station als auch bei Lieferungen
frei Lager und/oder Kunde des Käufers.
(d) Alle in unserem
Online-Shop angebotenen Verkaufs- und Liefergeschäfte erfolgen
ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es
gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung abrufbare Fassung. Verbraucher im
Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche
Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder
ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann. Bestellungen nehmen wir ausschließlich zu
unseren Verkaufsbedingungen entgegen. Mit Absenden einer Bestellung
erkennt der Kunde diese Bedingungen an. Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vorschriften oder
Bedingungen des Kunden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie
ausdrücklich schriftlich anerkennen
2. Angebotsvorbehalt:
(a) Die Verkäuferin gibt sämtliche Vertragsabschlüsse mit dem
Vorbehalt auf eine reibungslose Produktion und/oder Herstellung des
jeweiligen Vorlieferanten und/oder Produzenten ab, sprich je nach
Verfügbarkeit des Herstellers. Dieses gilt sowohl bei Lieferungen ab
Station als auch bei Lieferungen frei Lager.
(b) Unsere Angebote,
Angebote auf unseren Seiten, in Prospekten, Anzeigen und Preislisten
über Gewicht, Maße, Füllmengen, Design und Preise sind freibleibend und
unverbindlich. Alle Angebote gelten solange der Vorrat reicht.
Veröffentlichte Bilder müssen nicht der Farbechtheit entsprechen bzw.
können ähnlich sein. Kleine Abweichungen gegenüber unseren
Beschreibungen sind möglich. Gewichtsverluste durch natürlichen Schwund,
Lagerung und dergleichen sind nicht auszuschließen und gehen nicht zu
unseren Lasten. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder
das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu
ergänzen, zulöschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig
einzustellen.
3. Qualität/Mengen
(a) Die Verkäuferin schuldet nur Produkte mittlerer Art und Güte. Für
die Beschaffenheit der Kaufsache ist die schriftliche Beschreibung im
Kaufvertrag, inder Verkaufsbestätigung oder im Lieferschein maßgeblich.
Qualitätsmerkmale von Proben und Mustern, Analyseangaben oder
Spezifikationen gelten nur als Beschaffenheitsangaben, sofern sie
schriftlich vereinbart sind. Die Verkäuferin gewährt keine
Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.
(b) Für die
Mengenfeststellung ist das auf der Versandstelle (Lager oder Ähnliches)
durch sie Wiegen oder Vermessen ermittelte Maß bindend. Bei Lieferung im
Tankwagen ist die Menge maßgebend, die durch dessen Messvorrichtung
angezeigtwird oder die Verkäuferin rechnet nach Nettogewicht ab, die ist
allein und ausschließlich Ihr überlassen
(c )Die aufgeführten und
vereinbarten Mengen beziehen sich bei Verträgen mit längeren Laufzeiten
(z.B. Januar bis Dezember) immer in Relation zur Gesamtmenge und den
vereinbarten Monaten in ratierlicher Abnahme.
4. Gefahrenübergang
(a) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Käufer über.
Beim Versendungskauf erfolgt der Gefahrenübergang mit der Auslieferung
an den Spediteur, den Frachtführer oder diesonst zur Ausführung der
Versendung bestimmte Person.
(b) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
(c)
Bei Abholungen ab Lager und/oder schriftlich genannten Stätten ist der
Käuferdafür verantwortlich, dass die einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen und die Anweisungen des Lagers und/oder der gleichen Folge
geleistet werden. Bei Zuwiderhandlung können Schadensersatzansprüche
geltend gemacht werden.
5. Lieferungsbeeinträchtigungen
(a) Die Verkäuferin hat einen etwaigen Verzug bei der Belieferung des
Käufers nicht zu vertreten, wenn dieser auf höherer Gewalt,
Betriebsunterbrechungen oder technischen Störungen in den
Produktionsabläufen der Vorlieferanten der Verkäuferin oder auf
Verzögerungen bzw. Störungen beim Transport durch den von der
Verkäuferin rechtzeitig beauftragten Spediteur beruht. Die Verkäuferin
ist in diesen Fällen nach Wahl zum Rücktritt, zur Nachlieferung oder zur
Erfüllung inTeillieferungen berechtigt. Schadensansprüche wegen eines
von der Verkäuferin erklärten Rücktritts bzw. wegen verzögerter
Lieferungen, die auf die vorstehenden Gründe zurückzuführen sind, sind
ausgeschlossen. Der Käufer kann darüber hinaus der Verkäuferin eine den
Umständen der Verzögerung angemessene Frist zur vollständigen Erfüllung
setzen. Der Käufer ist erst nach Ablauf einer solchen Nachfrist
berechtigt, vom Kaufvertrag bzw. dem bis dahin noch nicht erfüllten Teil
des Kaufvertrages zurückzutreten; darüber hinausgehende
Schadenersatzansprüche des Käufers sind auch in diesem Fall
ausgeschlossen.
(b) Für den Fall, dass die Verkäuferin vereinbarte
Liefertermine aufgrund von Produktionsengpässen ihrer Vorlieferanten
nicht einhalten kann oder dass die Verkäuferin Lieferzusagen aufgrund
von Produktionsengpässen ihrer Vorlieferantenmengenmäßig ganz oder
teilweise nicht erfüllen kann, gilt die vorstehende Regelung
entsprechend.
(c) Der Ausfall von Lieferungen und Leistungen des
Vorlieferanten (z.B. „Forcemajeur“etc.) der Verkäuferin oder der
Untergang der Ware entbinden die Verkäuferin von ihrer Leistungs- und
Lieferungspflicht. Die Verkäuferin ist verpflichtet, ihre Ansprüche
gegen den Vorlieferanten an den Käufer abzutreten.
6. Abnahme
(a) Gerät der Käufer mit der Abnahme ganz oder teilweise in Verzug,
kann die Verkäuferin die entsprechenden Mengen auf Kosten des Käufers
einlagern und/oder einschließlich aller entstehenden Kosten in Rechnung
stellen.
(b) Die Verkäuferin kann auch nach angemessener Fristsetzung vom Vertragzurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
(c) Die Verkäuferin hat das Recht die gemahnte Menge bei Nichtabholung und/oder Lieferung ersatzlos zu streichen.
7. Preise
(a) Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise exkl.
Umsatzsteuer, Mineralölsteuer, Zoll und EBV-Beitrag bzw. ähnlicher
Beiträge. Entladungs- und sonstige Kosten, die neben der Fracht, gehen
auch bei frachtfreier Lieferung zu Lasten des Käufers. Zustellgebühren
auf Anfrage.
(b) Erhöhen sich nach Vertragsabschluss die
Transportkosten- oder ähnliche Nebenkosten (z.B. Lager- und
Umschlagskosten etc.) oder wird die Ware mitzusätzlichen oder höheren
Steuern bzw. Abgaben belastet oder erhöhen sich die Einstandskosten der
Verkäuferin aufgrund staatlicher Maßnahmen im Vorlieferland, erhöht sich
der Preis entsprechend.
(c) Die Verkäuferin ist berechtigt, die
Preise für Waren und Leistungen anzupassen,wenn diese vier Monate nach
Vertragsabschluss geliefert und erbracht werden sollen. Die
Preisänderung hat den sich nach Vertragsabschluss eingetretenen
Kostensenkungen und/oder – erhöhungen, insbesondere bei Arbeits-,
Rohstoff-, Material-, Transportkosten oder bei Abgaben zu entsprechen.
Diese wird die Verkäuferin auf Verlangen dem Käufer nachweisen.
Übersteigen die angepassten Preise die bei Vertragsabschluss
vereinbarten um mehr als 10 %, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
8. Mängelansprüche
(a) Bei Vorliegen eines Mangels hat die Verkäuferin die Wahl zwischen
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl,
kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises
verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei geringfügigen Mängeln
steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu
(b) Beanstandungen
können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich ab Lieferung
(max. innerhalb von 14 Tagen bei erkennbaren Mängeln) oder Entdeckung,
schriftlich angezeigt werden. Die Ware muss noch
unvermischt/unterscheidbar sein und muss in Gegenwart eines Vertreters
der Verkäuferin bzw. eines Sachverständigen ein Muster (2 Liter) der
beanstandeten Ware gezogen werden.
(c) Der Käufer hat bei
Beanstandungen die Rechte der Verkäuferin gegenüber den
Transportbeauftragten (z.B. Spediteur) zu wahren und notwendige Schritte
zur Beweissicherung unverzüglich einzuleiten.
(d) Eine Garantie im
Rechtssinne wird von der Verkäuferin auch dann nicht gegeben,wenn im
Einzelfall bestimmte Produkteigenschaften zugesichert oder garantiert
werden.
(e) Der Käufer hat bei Mängelanzeigen oder Geltendmachung von
Schäden durch Ware der Verkäuferin, diese durch ein Gutachten von einem
vereidigten Sachverständigten lückenlos nachzuweisen und/oder durch
lückenlose Rechnungen der Schäden betreffend, anderenfalls übernimmt die
Verkäuferin keinerlei Kostenübernahmen und/oder deren Weiterleitung an
die jeweiligen Hersteller der Verkäuferin.
9. Haftung
(a) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die
Haftung der Verkäuferin auf den vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder
Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei leicht
fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des
Käufers aus Produkthaftung oder bei der Verkäuferin zurechenbaren
Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
(b) Die
Verkäuferin haftet nicht für Schaden, gleich welcher Güte, die durch
unsachgemäßen Umgang und/oder Verwendung mit der Ware getätigt worden
sind.
10. Steuerliche Garantie-Erklärungen des Käufers
(a) Der Käufer übernimmt gegenüber der Verkäuferin die
unwiderrufliche Garantie dafür, dass sowohl er als auch nachfolgende
Abnehmer keine steuerlichen und/oder Verfügungsbestimmungen verletzten,
die bei der Lieferung steuerfreier oder steuerbegünstigter Produkte im
Zusammenhang mit der Ablieferung auf Erlaubnisschein des Käufers oder
auf allgemeine Erlaubnis zu beachten sind.
(b) Bei umsatzsteuerfreien
Lieferungen (Abholfall) in allen Ladeorten der Europäischen Union
garantiert der Käufer, dass der Liefergegenstand in einem anderen
Mitgliedstaat als den des Ladeortes verbracht wird.
(c) Im
Garantiefall verpflichtet sich der Käufer, die Verkäuferin von allen
Ansprüchen Dritter, insbesondere von allen ausgelösten Steuern, Zöllen.
Sonstigen Abgaben und Steuergeldstrafen im vollen Umfang auf erstes
Anfordern freizuhalten. Der Käufer hat die Verkäuferin auch von Kosten
freizuhalten, die ihr in diesem Zusammenhang durch die Einlegung von
Rechtsmitteln entstehen.
11. Verpackung/Transport
(a)Für alle leih- und mietweise zur Verfügung gestellten
Umschließungen (z.B.Paletten) haftet der Käufer bis zum Wiedereingang
bei der von der Verkäuferinbestimmten Rücklieferungsadresse. Die
Umschließungen dürfen nur zurAufbewahrung der von der Verkäuferin
gelieferten Ware benutzt werden.
(b)Der Käufer ist verpflichtet,
Umschließungen unverzüglich zu entleeren undfracht- und kostenfrei an
die aufgegebene Adresse zurückzusenden.Umschließungs-Mieten werden, wenn
nicht ausdrücklich anders vereinbart, vomTage der Füllung bis zum
Wiedereintreffen der Umschließungen auf dervorgeschriebenen
Empfangsstation zu den jeweiligen Tagesgebühren berechnet.
(c)Wir dem
Käufer mietfreier Hin- und Rücktransport zugesagt, so kommen
beiÜberschreitung der Rückgabefrist die branchenüblichen Mietgebühren in
Ansatz.
(d)Bei nicht restloser Entleerung wird eine Vergütung für
verbleibendeWarenrückstände nicht gewährt. Entleerungs- und
Reinigungskosten gehen zuLasten des Käufers.
(e)Bei Lieferung in des
Käufers Umschließung ist die Verkäuferin nicht verpflichtet,diese auf
Eignung und Sauberkeit zu prüfen. Verunreinigungen infolge unsauberer
Umschließungen gehen zu Lasten des Käufers.
12. Zahlung
(a)Kaufpreiszahlungen sind sofort oder innerhalb des vereinbarten
Zahlungszielesfällig. Das Fälligkeitsdatum ist in der Rechnung vermerkt
und/oder ist nachangegebenen Tagen ab Rechungsdatum vermerkt.
(b)Am
Fälligkeitstag muss der Zahlbetrag der Verkäuferin valutarisch zur
Verfügungstehen. Skonto oder andere Abzüge sind nicht gestattet. Schecks
werden nur beibesonderer Vereinbarung zahlungshalber angenommen; die
Zahlung gilt erst mitendgültiger Einlösung als erfolgt.
(c)Bei
Überschreitung des Zahlungszieles ist die Verkäuferin ohne weitere
Mahnungberechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz zuberechnen. Die Geltendmachung eines weiteren
Verzugsschadens bleibtvorbehalten.
(d)Die Verkäuferin kann vorzeitig
Zahlung verlangen, falls der Käufer vereinbarteZahlungsbedingungen für
vorausgegangene Lieferungen nicht eingehalten hat, dieZahlungsfähigkeit
des Käufers in Frage gestellt ist oder das vereinbarte
Kreditlimitüberschritten wird. Die Verkäuferin ist auch berechtigt, nach
Fristsetzung ganz oderteilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(e)Der
Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestelltenGegenforderungen aufrechnen. Die Verkäuferin ist zur
Aufrechnung auch mitsolchen Forderungen berechtigt, die den mit ihr
verbundenen Unternehmen,insbesondere ihren Mutter-, Schwester und
Tochtergesellschaften gegenüber demKäufer zustehen. Auf Wunsch gibt die
Verkäuferin die mit ihr verbundenenUnternehmen bekannt.
13. Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte
(a) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sindunstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Überdies ist der Kunde nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mängelrüge – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
14. Eigentumsvorbehalt
(a)Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum der
Verkäuferin. Diesgilt im Verhältnis zu Kaufleuten bis zur Bezahlung
sämtlicher gegen den Käufergerichteten Forderungen aus der gegenseitigen
Geschäftsbeziehung
(b)Der Käufer ist verpflichtet, die Ware mit
üblicher Sorgfalt zu verwahren. DerKäufer hat die Verkäuferin von
Pfändungsmaßnahmen Dritter oder von sonstigenBeeinträchtigungen des
Eigentums unverzüglich zu benachrichtigen und ggf.Maßnahmen zur
Sicherung zu treffen.
(c)Die Verkäuferin ist berechtigt bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden,insbesondere bei Zahlungsverzug
oder Verletzung der vorstehenden Pflichten, vomVertrag zurücktreten und
die Ware herauszuverlangen.
(d)Der Käufer darf die Ware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern, solange er seinen
Verpflichtungen der Verkäuferin gegenüberordnungsgemäß nachkommt. Die
Veräußerung ist außer in den Fällen des § 354 aHGB unzulässig, sofern
mit dem Abnehmer des Käufers ein Abtretungsverbotvereinbart wird. Der
Käufer tritt ihm aus der Veräußerung erwachsenen Forderungin ein mit
seinem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist
dieKontokorrentforderung in der Höhe des Bruttorechnungsbetrages
abgetreten; nacherfolgter Saldierung tritt an ihre Stelle der anerkannte
Saldo, der ebenfallsabgetreten wird.
(e)Die Verkäuferin ermächtigt
den Käufer vorbehaltlich des Widerrufs auswichtigem Grund, die
abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßenGeschäftsbetrieb einzuziehen.
Der Käufer hat die eingegangenen Beträge sofort andie Verkäuferin
weiterzuleiten.
(f)Eine Be- und Weiterverarbeitung der Ware durch den
Käufer erfolgt im Auftragder Verkäuferin. Wird die Ware mit anderen
Waren Dritter vermischt, steht dasEigentum oder der Miteigentumsanteil
an der neuen Ware der Verkäuferin zu undzwar im Verhältnis des
Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem deranderen Waren. Bei
Vermischung mit Waren des Käufers steht das Alleineigentuman der neuen
Ware der Verkäuferin zu.
(g)Soweit der Wert der Sicherheiten die
Gesamtforderungen der Verkäuferin ummehr als 50 % übersteigt, wird die
Verkäuferin die entsprechenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers
freigeben. Für die Bewertung der Sicherheiten ist derrealisierbare Wert
bzw. der Nominalwert der Forderung maßgebend.
15. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht Als Verbraucher im Sinnedes § 13 BGB steht Ihnen bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrechtzu. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person,die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrergewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt der Ware und dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Holzhof Dresden GmbH
Am Kohlenplatz 10
01099 Dresden
Telefon: +49 (0) 351 33 944 094
Fax: +49 (0) 351 33 944 096
Internet : www.holzhof-dresden.de, www.holzhof24.de
E-Mail: info@holzhof-dresden.de
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was den Wert beeinträchtigt. PaketversandfähigeSachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Beitrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Die Rücksendung erfolgt in jedem Fall auf unsere Gefahr. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.Ende der Widerrufsbelehrung
16. Datenschutz
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17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort für alle sich aus dem Kauf ergebenden Geschäftsbeziehungen ist Dresden. Ist der Kunde als Kaufmann im Handelsregister eingetragen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten Dresden. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahekommt.
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(Stand 01.06.2013)